Begleitende Kontrolle
Die Begleitende Kontrolle erbringt Leistungen für den Auftraggeber bei der Entwicklung, Planung und Ausführung eines (Bau)Projekts als unabhängige Kontrollinstanz im Sinne eines fachlichen Vier-Augen-Prinzips um bei der Vielzahl an technischen und wirtschaftlichen Entscheidungen eine zusätzliche Kontrollinstanz auf Auftraggeberseite als eine wertvolle Ergänzung des Projektmanagement-Teams.
Als sekundäre Projektkontrolle nimmt die Begleitende Kontrolle zusätzlich zu den operativen Controllinginstanzen (Projektsteuerung, Projektleitung, Örtliche Bauaufsicht) eine zweite Betrachtungsebene ein und unterstützt den Auftraggeber durch eine entsprechend aktive Beratung bei der Wahrung der Einhaltung der festgeschriebenen Projektzielen Kosten, Zeit und Qualität
Die Begleitende Kontrolle ist eine originäre Auftraggebertätigkeit, die auf Grund zu vermeidender Selbstkontrollen des Auftraggebers, lt. dem Leistungsbild für ZT-Leistungen (LM-VM 2014) an einen unabhängigen und externen Auftragnehmer übertragen wird.