ZT-VARETZA
Gutachten
Ziviltechniker haben nach dem Ziviltechnikergesetz die Befugnis Gutachten bzw. Gutachterliche Stellungnahmen in ihrem Fachgebiet zu erstellen und mit ihrem Rundstempel zu siegeln. Mein diesbezüglicher Schwerpunkt liegt in der Erstellung von Privatgutachten im hochbautechnischen Bereich.